• Externe Berichterstattung für Unternehmen unter der Clearing Schwelle (NFC-) geht ab dem 18. Juni 2020 auf die finanzielle Gegenpartei über. Die Bank ist dann (ebenfalls aus juristischer Perspektive) für das korrekte Berichterstatten ins trade repository verantworlich. Nichtsdestotrotz bleibt das Unternehmen noch teilverantwortlich für die Weitergabe einer kleinen Anzahl an Datenfeldern an die Bank (das sind hauptsächlich die Datenfelder, wo nicht ohne Weiteres erwartet werden kann, dass die Bank diese Information direkt zur Verfügung stehen hat. Das sind die Datenfelder, die in den (nachstehend beigefügtem) ESMA (Entwurf) zu den technischen Standards aufgelistet sind.
a. Potentielle Probleme: hedging vs. Non-heding Markierung auf Niveau der Unternehmenseinheit und nicht auf Transaktionsniveau wird von manchen Banken angefordert. Ein weiteres Problem könnte unter Umständen die Voraussetzung sein bis zum 12. Juni alle noch offenen Derivate Positionen in das trade repository der Bank umzuschichten.
b. Nebenanmerkung: das Unternehmen kann sich immer aktiv dafür entscheiden, die Berichterstattung weiterhin selbst durchzuführen.
• Ausnahme von der Berichterstattungspflicht für gruppeninterne Transaktionen – hier ist der Bewerbungsprozess relativ zeitaufwändig, da die Befreiung für jede Unternehmenseinheit separat im jeweiligen Niederlassungsland beantragt werden muss. Gleichzeitig sorgt es für wenig Begeisterung, dass Unternehmen mit signifikanten Aktivitäten in Europa, aber einem nicht europäischen Stammsitz von der Befreiung ausgeschlossen worden sind (obwohl dies im Gesetzestext nicht so dargestellt ist).
a. Nebenanmerkung: zu dieser Problematik im Anhang ein Beschwerdebrief, der im Januar im Namen der EACT an die EU Kommission geschickt wurde. Rückmeldung steht noch aus.